AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag bestätigen

Sie erhalten eine E-Mail der Bestätigung der AGB bzw. des AVV zur Ablage in Ihren Unterlagen an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse. Mit dieser E-Mail ist die Schriftform der vertraglichen Vereinbarungen laut Art. 28 Abs. 9 DS-GVO gewahrt.









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