Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen des Programms „Kunden werben Kunden“ im Online Portal der SINUXX GmbH

1. Programm „Freunde werben Freunde“: Teilnahme und Ablauf

Vertragspartner sind die SINUXX GmbH (im Folgenden: SINUXX) und der Teilnehmer (im Folgenden: der Empfehlende). Nur über die im Programm „Freunde werben Freunde“ von SINUXX angebotenen Tarife kann eine prämienwirksame Empfehlung erfolgen. SINUXX ist berechtigt, diese Tarife jederzeit zu ändern, bestehende Tarife herauszunehmen, neue Tarife zu ergänzen sowie die Vertragsbedingungen von Tarifen zu ändern. Zur Teilnahme an dem Programm muss der Empfehlende seine Empfehlung an den von ihm gewünschten Empfänger versenden.

2. Persönliche Voraussetzungen und Verpflichtungen für die Teilnahme am „Freunde werben Freunde“-Programm

Der Empfehlende muss eine natürliche und nicht unternehmerisch tätige Person sein. Er muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Vertriebspartner der SINUXX, Mitarbeiter des SINUXX sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.

3. Wichtige Voraussetzungen für die Versendung von E-Mail-Empfehlungen

3.1 Der Empfehlende darf eine Empfehlungs-E-Mail nur dann verschicken, wenn der Empfehlungsempfänger ihm gegenüber in den Erhalt entsprechender E-Mails rechtswirksam eingewilligt hat und mit der Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme im Rahmen des Programms „Freunde werben Freunde“ einverstanden ist. Fehlt ein rechtswirksames Einverständnis und erhebt der Empfehlungsempfänger bzw. ein Dritter aus diesem Grund Ansprüche gegen SINUXX, stellt der Empfehlende SINUXX von derartigen Ansprüchen frei.
3.2 Der Empfehlungsempfänger muss ebenfalls eine natürliche Person sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sein und in Deutschland wohnen.
3.3 Der Empfehlende ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für die SINUXX GmbH abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
3.4 Die durch den Empfehlenden versendete E-Mail darf keine Darstellung von Gewalt oder sexuell anzüglichen Abbildungen sowie beleidigende, diskriminierende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Nationalität, Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter enthalten.

4. Prämienvoraussetzungen

4.1 Der Anspruch auf die Prämie wird nur dann wirksam, wenn der Empfehlungsempfänger innerhalb einer Frist von 30 Tagen über den Empfehlungs-Link einen Neuvertrag über einen der angebotenen Tarife mit SINUXX abschließt. Über jeden Link kann nur ein Abschluss getätigt werden. Als Neuverträge gelten Verträge mit Empfehlungsempfängern, die nicht bereits Kunde bei SINUXX sind. Der ggf. entstehende Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar, verrechenbar oder belastbar. Verträge, die der potenzielle Neukunde storniert oder widerruft oder die von SINUXX-Kooperationspartnern (Energielieferanten) abgelehnt werden, sind nicht prämienfähig. SINUXX zahlt die Prämie per Überweisung an den Empfehlenden, nachdem der Neuvertrag des Empfehlungsempfängers rechtskräftig abgeschlossen und die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist (in der Regel 14 Tage nach dem bestätigten Belieferungsbeginn). Die Prämie wird innerhalb von vier bis sechs Wochen überwiesen. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Empfehlende eine gültige Bankverbindung an die SINUXX übermittelt hat.
Im Einzelfall können bis zur Auszahlung der Prämie bis zu zehn Monate vergehen, etwa wenn der Empfehlungsempfänger noch vertraglich bei einem anderen Versorger gebunden ist.
4.2 Ein Prämienanspruch besteht nicht, wenn der Empfehlende im Rahmen der Tarifempfehlung gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen Regelungen nach Ziffer 3 und 5 der Teilnahmebedingungen, verstoßen hat.

5. Unzulässige Werbemaßnahmen

5.1 Das Programm „Freunde werben Freunde“ basiert ausschließlich auf der Versendung von Empfehlungs-E-Mails, die einen von Vattenfall bereitgestellten Link beinhalten, mit vorheriger Einwilligung des Empfängers. Andere Werbeformen sind ausdrücklich untersagt.
5.2 Es ist dem Empfehlenden untersagt, prämienpflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.

6. Sperrung und Prämienentzug

Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Empfehlenden gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere gegen Regelungen aus Ziffer 3 und 5 der Teilnahmebedingungen, ist Vattenfall berechtigt, den Empfehlenden unverzüglich für das „Freunde werben Freunde“ Programm zu sperren und dem Teilnehmer die in der Statusliste ausgewiesenen Prämien zu entziehen. Der Empfehlende hat bereits ausgezahlte Prämien, soweit bei der entsprechenden Empfehlung gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wurde, zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche von Vattenfall bleiben unberührt.

7. Leistungsfristen, Termine und Verzug

7.1 Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
7.2 Gerät die Vattenfall Europe Sales GmbH mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie auf Schadensersatz nur nach Maßgabe der unter Ziffer 8 getroffenen Regelung.

8. Freistellungsanspruch

Der Empfehlende verpflichtet sich, die SINUXX GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die geltend gemacht werden, weil der Empfehlende die Pflichten nach Ziffer 3.1 und 5.2 der Teilnahmebedingungen verletzt hat.

SINUXX GmbH, Eichenweg 1, 06536 Berga Stand: 06.07.2018

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